
AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Mitgliedschaft, die Beitragspflichten sowie das Aufnahme- und Zahlungswesen der Freien Wählergemeinschaft Schöppenstedt 360° und konkretisieren die Vorgaben aus der Satzung sowie dem verwendeten Mitgliedsantrag.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Personen, die eine Mitgliedschaft in der Freien Wählergemeinschaft Schöppenstedt 360° beantragen oder bereits Mitglied sind. Sie ergänzen die Satzung sowie die jeweils geltenden Ordnungen des Vereins; bei Widersprüchen geht die Satzung vor.
2. Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Freie Wählergemeinschaft Schöppenstedt 360°“ (momentan in Gründung) mit Sitz in Schöppenstedt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Zweck und Grundsätze
Zweck des Vereins ist die Teilnahme an Kommunalwahlen sowie die parteiunabhängige, ideologiefreie, sach- und lösungsorientierte Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene. Mitglieder erkennen mit ihrem Antrag diese Grundsätze, die Satzung und die Ordnungen des Vereins an.
4. Voraussetzungen der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Ziele des Vereins unterstützt. Parteimitgliedschaften sind zulässig, soweit parteipolitische Interessen nicht in die Arbeit des Vereins eingebracht werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
5. Aufnahmeverfahren
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen ab Eingang bei einem Vorstandsmitglied schriftlich abgelehnt wird.Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur im Rahmen der Satzung und der Vereinsentscheidungen.
6. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder haben das Recht, an Versammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen, abzustimmen und zu kandidieren. Mitglieder verpflichten sich, die Ziele des Vereins zu unterstützen und die festgelegten Beiträge fristgerecht zu zahlen. Mitglieder sind verpflichtet, ihre im Mitgliedsantrag gemachten Angaben bei wesentlichen Änderungen, insbesondere bei Anschrift, E-Mail, Bankverbindung oder Kontoinhaberschaft, unverzüglich mitzuteilen, soweit dies für Mitgliederverwaltung und Beitragsabwicklung erforderlich ist.
7. Mitgliedsbeiträge
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben; die Höhe und Staffelung werden durch die Mitgliederversammlung beziehungsweise nach Maßgabe einer Beitragsordnung geregelt. Nach dem derzeitigen Mitgliedsantrag beträgt der Mindestbeitrag 2,00 Euro pro Monat beziehungsweise 24,00 Euro pro Kalenderjahr. Mitglieder können freiwillig einen erhöhten Jahresbeitrag leisten. Der Mitgliedsbeitrag wird mit dem Tag des Eintritts für das laufende Kalenderjahr fällig, soweit keine abweichende Beitragsordnung beschlossen ist.
8. Zahlungsabwicklung
Die Zahlung der Beiträge kann insbesondere im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Erteilt ein Mitglied ein SEPA-Lastschriftmandat, ermächtigt es den Verein, fällige Zahlungen vom angegebenen Konto einzuziehen, und weist zugleich sein Kreditinstitut an, die Lastschriften einzulösen. Im Fall von Rücklastschriften oder nicht eingelösten Lastschriften hat das Mitglied dafür Sorge zu tragen, dass ein gültiges Konto hinterlegt ist; dem Verein entstehende vermeidbare Rückbuchungskosten können dem Mitglied nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften auferlegt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die im Mitgliedsantrag angegebenen personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für interne Vereinszwecke, insbesondere Mitgliederverwaltung, Mitgliederanschreiben und Zahlungsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die Weitergabe zur Durchführung der Mitgliedschaft rechtlich erforderlich ist.
10. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt, Ausschluss oder bei juristischen Personen durch Auflösung. Ein Ausschluss ist möglich, wenn ein Mitglied in erheblicher Weise gegen Satzung, Interessen, Ziele oder Grundsätze des Vereins verstößt oder das gemeinschaftliche Zusammenwirken nachhaltig beeinträchtigt. Vor einer Ausschlussentscheidung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Gegen den Ausschlussbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden; über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung abschließend mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
11. Kommunikation und Zustellung
Schriftliche Mitteilungen des Vereins erfolgen an die zuletzt vom Mitglied mitgeteilten Kontaktdaten. Soweit rechtlich zulässig und organisatorisch vorgesehen, kann die Kommunikation auch per E-Mail erfolgen, insbesondere für Mitgliederinformationen und organisatorische Hinweise. Für Einladungen zu Mitgliederversammlungen gelten die in der Satzung geregelten Formen und Fristen.
12. Beschlusslagen und Vorrang der Satzung
Über die Höhe und Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung im Rahmen der Satzung. Diese Bedingungen dienen der transparenten Ausgestaltung des Mitgliedschaftsverhältnisses und sind im Zweifel satzungskonform auszulegen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige satzungsmäßige oder gesetzliche Regelung.
13. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Mitgliedsbedingungen treten durch Beschluss des zuständigen Vereinsorgans in Kraft. Bis zu einem solchen Beschluss stellen sie einen redaktionellen Entwurf auf Grundlage der Satzung in der Gründungsfassung vom 22.03.2026 und des Mitgliedsantrags Stand März 2026 dar.
